Aktuelles
Ostergrüße
Beitrag vom 31.03.26
Öffnungszeiten Rathaus Gründonnerstag
Beitrag vom 31.03.26Wir bitten um Beachtung:
Das Rathaus schließt am Donnerstag, dem 02.04.2026 bereits um 16.00 Uhr. Wir bitten um Ihr Verständnis und Berücksichtigung bei der Planung Ihrer Behördengänge.
Start der elektronischen Wohnsitzanmeldung
Beitrag vom 12.03.26Ab sofort ist die Elektronische Wohnsitzanmeldung in der Stadt Groitzsch möglich. Damit können Personen , die im Besitz eines deutschen Personalausweises mit eingeschalteter elD-Funktion sind und EU-Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz einer elD-Karte sind, bei einem Umzug innerhalb der Stadt oder bei einem Zuzug aus einer anderen deutschen Kommune die Anmeldung des Wohnsitzes über ihr Smartphone mittels der Ausweis-App vornehmen. Die Online-Anmeldung kann für Einzelpersonen oder auch für die Familie genutzt werden.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Anmeldung damit ortsunabhängig und rund um die Uhr vornehmen, der Weg zur Meldebehörde entfällt.
Alle erforderlichen Verfahrensschritte von der Registrierung über das Hochladen der Wohnungsgeberbescheinigung und der Änderung der Adresse im Chip des Ausweises bis hin zur Zusendung des Adressaufklebers werden in diesem Verfahren abgebildet.
Unter folgendem Link, kann die Wohnungsanmeldung oder Wohnungsummeldung online durchgeführt werden: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland.
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie gerne die bundesweite Behörden-Hotline unter der Telefonnummer: 115. Dort hilft man Ihnen gern weiter.
Bundesweite Erhöhung der Personalausweis-Gebühren
Beitrag vom 12.03.26Die Stadtverwaltung Groitzsch informiert darüber, dass der Bundesrat am 30. Januar 2026 eine neue Verwaltungsentlastungsverordnung beschlossen hat. Ziel der Verordnung ist es, Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweisen zu vereinfachen und die Verwaltung zu entlasten. Gleichzeitig werden bundesweit die Gebühren für Personalausweise angepasst.
Mit Inkrafttreten der Verordnung steigen die Kosten für die Ausstellung von Personalausweisen:
→ für Personen ab 24 Jahren: künftig 46,00 € statt bisher 37,00 €, zzgl. 6,00 € für Foto.
→ für Personen unter 24 Jahren: künftig 27,60 € statt bisher 22,80 €, zzgl. 6,00 € für Foto.
Die neuen Gebühren gelten ab Samstag, dem 7. Februar 2026.

