Schließtag
Wir bitten um Beachtung:
Das Rathaus bleibt am Freitag, dem 30.05.2025 (nach Christi Himmelfahrt) geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis und Berücksichtigung bei der Planung Ihrer Behördengänge.
Wir bitten um Beachtung:
Das Rathaus bleibt am Freitag, dem 30.05.2025 (nach Christi Himmelfahrt) geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis und Berücksichtigung bei der Planung Ihrer Behördengänge.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01. Mai 2025 in der Meldestelle Groitzsch eine neue Fototechnik eingeführt wurde. Passbilder werden ab diesem Zeitpunkt direkt in der Meldestelle erzeugt - die Kosten belaufen sich dafür auf 6,00 EUR pro Bild (bei gleichzeitiger Beantragung von Personalausweis und Reisepass ist der Betrag in Höhe von 6,00 EUR nur einmalig zu entrichten). Bitte beachten Sie, dass dieses Passbild ausschließlich für die digitale Weiterbearbeitung Ihres Ausweisdokumentes der Meldestelle zur Verfügung steht - Sie erhalten kein gedrucktes Bild. Sollten Sie noch über gedruckte Passbilder verfügen, können Sie diese leider ab sofort nicht mehr bei uns einreichen.
Außerdem ist es demnächst möglich, Ihre Passbilder bei einem Fotografen erstellen zu lassen. Diese werden anschließend sicher digital gespeichert und stehen über einen QR-Code für die Bearbeitung in der Meldestelle bereit. Sobald dafür die erforderliche Technik bei uns eingetroffen ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Fotografen, die diesen Service anbieten, finden Sie unter alfo-passbild.com.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben.
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus dem Jahr 2019 mussten die Finanzämter die Grundsteuerwerte für sämtlichen Grundbesitz in Sachsen auf den 1. Januar 2022 neu feststellen. Grundlage für die Feststellungen sind die Angaben der Grundstückseigentümer. Die daraus resultierenden Grundsteuermessbeträge sind ab dem 1. Januar 2025 erstmals der Grundsteuererhebung durch die Kommune zugrunde zu legen.
Der Stadtrat der Stadt Groitzsch musste die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 neu beschließen, da die Stadt ansonsten keinerlei Grundsteuer hätte erheben dürfen. Damit würde ein Einnahmeverlust von knapp über 800.000 Euro drohen, welche u.a. auch zur Finanzierung unserer städtischen Kitas und Schulen dienen. Der Grundsteuerhebesatz ist für die Stadt Groitzsch das einzige Instrument, um die Höhe der Grundsteuer zu bestimmen. Im Stadtrat bzw. auch im Verwaltungsausschuss der Stadt Groitzsch gab es über die Höhe des Hebesatzes ausgiebige Diskussionen und Abwägungen. Nach gründlicher Beratung wurde gemeinsam ein Hebesatz mit 370 v.H. vorgeschlagen und am 7.11.2024 im Stadtrat beschlossen. Dieser liegt unter dem momentan für die Stadt Groitzsch geltenden Hebesatz von 405 v.H. und unter dem momentan geltenden sächsischen Durchschnitt von 435 v.H.
Aktuell fehlen der Stadt Groitzsch für einen Teil der Grundstücke die Angabe über den Messbetrag ab 2025 vom Finanzamt Grimma. Somit ist auch noch nicht absehbar, welche Grundsteuersumme mit dem beschlossenen Hebesatz erreicht wird. Da durch die Grundsteuerreform keine versteckte Steuereinnahme erzielt werden soll, ist der Stadtrat einstimmig übereingekommen, die Hebesätze für 2026 neu zu überarbeiten.
Mit dem Beschluss der Grundsteuerhebesätze im Stadtrat und der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22.11.2024 wird Ende des Jahres die Veranlagung der Grundsteuer vorgenommen. Anfang des Jahres 2025 werden die für 2025 geltenden neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer versandt.
Für weitere Informationen folgen Sie dem Link zum Bundesministerium der Finanzen.
Seite 1 von 6