Die Stadtverwaltung Groitzsch möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Sachgebietsleiter*in (m/w/d) Ordnungsverwaltung befristet zur Vertretung während Elternzeit besetzen.
Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit (1,0 VzÄ, 39 Stunden/Woche) und basiert auf dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD).
Voraussetzung für die Besetzung ist:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/er oder eine kaufmännische Berufsausbildung mit mindestens 1-jähriger Berufserfahrung, idealerweise mehrjähriger Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung und der Besitz des Führerscheines Klasse B.
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Leitung des Sachgebietes Ordnungsverwaltung, Treffen von Entscheidungen zu grundsätzlichen ordnungsbehördlichen Aufgaben,
- Aufgaben der örtlichen Verkehrsbehörde (Verkehsrechtliche Anordnungen gem. StVO einschl. der Aufgaben der Verkehrslenkung und Beschilderung in Zuständigkeit für Gemeindestraßen),
- Bearbeitung von ordnungsbehördlichen Aufgaben, wie z.B. Hausnummernvergabe, Bearbeitung von Bürgeranliegen und Anzeigen, Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen,
- Aufgaben der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie z.B. Hunde- und Tierangelegenheiten, Gefahren, gerichtliche Angelegenheiten,
- Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Brandschutz und Wasserwehr, wie z.B. Absicherung der Leistungsfähigkeit der Feuewehr in Bezug auf personelle und materielle Ausstattung, Abrechnung von Feuerwehreinsätzen
Als kommunaler Arbeitgeber bieten wir Ihnen:
- eine tarifgerechte Vergütung entsprechend des TVöD,
- eine Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung sowie
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischem Lebenslauf
- Nachweis von Schul- und Abschlusszeugnissen.
Bitte senden Sie diese bis zum 15.06.2025 an:
Stadtverwaltung Groitzsch
Hauptverwaltung
Frau Bennemann
Markt 1
04539 Groitzsch
Tel: 034296 45123
Email:
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail unter
Hinweise zum Datenschutz:
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung entsprechend § 6 Abs. 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke der Verwendung für das Auswahlverfahren ausgeschriebenen Stelle. Einer Weitergabe der Daten an die Beteiligten des Auswahlverfahrens haben Sie damit zugestimmt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nach Ablauf von sechs Monaten gelöscht.