Landkreis Leipzig beschränkt die Wasserentnahmen für oberirdische Gewässer und Brunnen ab 11.07.2025 bis zum 30.09.2025

Wegen der anhaltenden Trockenheit gelten im Landkreis Leipzig derzeit folgende Verbote bzw. Beschränkungen von Wasserentnahmen:

  • Oberirdische Gewässer: Es darf kein Wasser mittels technischer Hilfsmittel, z.B. Pumpen entnommen werden. 
  • Brunnen: Zwischen 10 und 18 Uhr darf kein Wasser zur Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen sowie von Sportanlagen entnommen werden. 

Der Landkreis Leipzig erlässt die Allgemeinverfügung im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs - Beschränkungen für oberirdische Gewässer bis zum 30.09.2025 - die genauen Bestimmungen finden Sie im Anhang.

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Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme