Die Stadtverwaltung Groitzsch informiert darüber, dass der Bundesrat am 30. Januar 2026 eine neue Verwaltungsentlastungsverordnung beschlossen hat. Ziel der Verordnung ist es, Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweisen zu vereinfachen und die Verwaltung zu entlasten. Gleichzeitig werden bundesweit die Gebühren für Personalausweise angepasst.
Mit Inkrafttreten der Verordnung steigen die Kosten für die Ausstellung von Personalausweisen:
→ für Personen ab 24 Jahren: künftig 46,00 € statt bisher 37,00 €, zzgl. 6,00 € für Foto.
→ für Personen unter 24 Jahren: künftig 27,60 € statt bisher 22,80 €, zzgl. 6,00 € für Foto.
Die neuen Gebühren gelten ab Samstag, dem 7. Februar 2026.
