Maßnahmen zum Schutz von Gewässern und Grundwasser gelten ab 14. Juli 2026

Aufgrund anhaltend niedriger Wasserstände und steigender Temperaturen hat der Landkreis Leipzig eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen erlassen. Ziel ist es, den Wasserhaushalt zu stabilisieren, ökologische Schäden zu vermeiden und die Wasserversorgung langfristig zu sichern.

Ab dem 14. Juli 2026 gelten bis einschließlich 30. September 2026 folgende Regelungen:

1. Verbot der technischen Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern.
Die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln ist untersagt.
2. Einschränkung von Wasserentnahmen aus Brunnen
Die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen zur Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen sowie von Sportanlagen ist täglich zwischen 10 und 18 Uhr nicht zulässig.

Vom Verbot unberührt bleibt das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, beispielsweise mit einer Gießkanne, sofern dadurch das Gewässer oder das Umfeld nicht beeinträchtigt wird.
Die Allgemeinverfügung steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Zudem wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.
Die vollständige Allgemeinverfügung steht im Download-Bereich der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung.