Landkreis Leipzig beschränkt die Wasserentnahmen für oberirdische Gewässer und Brunnen bis zum 30.09.2023 

Wegen der anhaltenden Trockenheit gelten im Landkreis Leipzig derzeit folgende Verbote bzw. Beschränkungen von Wasserentnahmen:

  • Oberirdische Gewässer: Es darf kein Wasser mittels technischer Hilfsmittel, z.B. Pumpen entnommen werden. 
  • Brunnen: Zwischen 10 und 18 Uhr darf kein Wasser zur Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen sowie von Sportanlagen entnommen werden. Das gilt auch für auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für Bewässerungen, für welche eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Der Landkreis Leipzig erlässt die Allgemeinverfügung im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs - Beschränkungen für oberirdische Gewässer bis zum 30.09.2023 - die genauen Bestimmungen finden Sie im Anhang.

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Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme